Yin-Yang Harmony — Gästehaus & Tagungshaus im ChinaCenter MagdeburgYin-Yang HarmonyGästehaus & Tagungshaus

Gut zu wissen

Beherbergungssteuer der Stadt Magdeburg

Damit auf Ihrer Rechnung nichts überrascht: Die Landeshauptstadt Magdeburg erhebt seit dem 1. April 2025 eine Beherbergungssteuer (umgangssprachlich „Bettensteuer“ oder Citytax). Hier finden Sie die wichtigsten Fakten.

Wie hoch?

5 % des Übernachtungspreises (Preis inklusive Umsatzsteuer, abgerundet auf volle Cent). Beispiel: Bei 80 € Übernachtungspreis sind es 4 € Steuer pro Nacht.

Wer zahlt?

Jeder Gast, der in Magdeburg entgeltlich übernachtet — auch Geschäftsreisende: Eine Befreiung für beruflich veranlasste Übernachtungen gibt es in Magdeburg nicht.

Wer ist befreit?

  • • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • • Klassenfahrten und Schulausflüge inkl. Begleitpersonen
  • • Angebote anerkannter Träger der Jugendhilfe
  • • Personen, die in der Unterkunft mit Wohnsitz gemeldet sind
  • • Bei ununterbrochenem Aufenthalt jede Nacht ab dem 22. Tag — die Steuer wird für höchstens 21 Tage erhoben

Wie wird gezahlt?

Ganz unkompliziert: Steuerschuldner sind Sie als Gast, wir ziehen die Steuer für die Stadt ein. Sie erscheint als eigene Position auf Ihrer Rechnung und wird zusammen mit dem Aufenthalt bezahlt. Wir führen sie für Sie an die Stadt ab — Sie müssen nichts weiter tun.

Rechtsgrundlage: Satzung über die Erhebung einer Beherbergungsteuer in der Landeshauptstadt Magdeburg, beschlossen vom Stadtrat am 14. November 2024, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25 vom 13. Dezember 2024, erhoben seit dem 1. April 2025. Verbindliche Auskünfte gibt die Stadt Magdeburg: magdeburg.de/Beherbergungssteuer ↗

Stand: Oktober 2026, Angaben ohne Gewähr — maßgeblich ist die jeweils gültige Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg.